Welche Voraussetzungen wir als Vermögensverwaltung erfüllen müssen

Die Arbeit als unabhängige Vermögensverwaltung benötigt die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und unterliegt den Regelungen des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) sowie den aufsichtsrechtlichen Richtlinien zum Anlegerschutz nach MiFID.

Für die Erlaubnis müssen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber eine Eigenkapitalunterlegung gemäß den Capital Requirement Regulations.

Die Aufsicht verlangt für die Zulassung zudem einen detaillierten tragfähigen Geschäftsplan, die Darstellung des organisatorischen Aufbaus sowie der Ablauforganisation.

Die Bestellung der Geschäftsführer muss bei der Deutschen Bundesbank und der BaFin beantragt werden. Im Prüfprozess wird ein besonderes Augenmerk auf Zuverlässigkeit und fachliche Geeignetheit gelegt. Darüber hinaus müssen Geschäftsleiter eine mehrjährige Erfahrung in einer Vermögensverwaltung vorweisen können und selbständig Gelder verwaltet haben.

Die Mitarbeiter einer Vermögensverwaltung, die Anlageentscheidungen treffen, müssen strenge Anforderungen zu Sachkunde und Zuverlässigkeit erfüllen. Dabei sind tiefgehende Kenntnisse über Kapitalmärkte, Finanzinstrumente, Portfoliomanagement und auch Geldwäsche nachzuweisen. Regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen sind verpflichtend.

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